

1.1 Die Neuropädiatrie ist ein Teilgebiet der Pädiatrie. Die Voraussetzung für eine neuropädiatrische Spezialisierung soll in der Regel eine abgeschlossene kinderfachärztliche Ausbildung sein.
1.2 Ein angemessener Zeitraum der pädiatrischen Facharztweiterbildung sollte - unter Wahrung der Facharztordnung - der Neuropädiatrie vorbehalten sein. Die neuropädiatrische Spezialisierung kann nur durch eine die Facharztausbildung überschreitende Weiterbildung erfolgen. Die Weiterbildungszeit soll mindestens 2 Jahre betragen. Sie ist von einer neuropädiatrischen Abteilung zu bescheinigen. Durch die Weiterbildung sollen ausreichende Kenntnisse in den Sachgebieten erworben werden, die im Lernzielkatalog aufgeführt sind. Dem einzelnen steht es frei, die Schwerpunkte selbst zu bestimmen.
1.3 Die neuropädiatrische Ausbildung erfolgt an den neuropädiatrischen Abteilungen der Kinderkliniken und an neuropädiatrischen Kliniken. Entsprechende Abteilungen im Ausland sind für die Weiterbildung geeignet, sofern sie den Anforderungen für die kinderfachärztliche Weiterbildung entsprechen.
1.4 Die zweijährige neuropädiatrische Weiterbildung sollte ergänzt werden durch mindestens ein weiteres Jahr in Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurochirurgie oder den Grundlagenfächern der Neurologie (Neuroanatomie, Neuropathologie, Neurophysiologie, Neurochemie, Neuropharmakologie u.a.). Davon stellt eine mindestens 6 Monate dauernde Ausbildung in Neurologie die Regel dar.
1.5 Strebt ein Facharzt für Neurologie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Spezialisierung in Neuropädiatrie an, so soll neben der zweijährigen Weiterbildung in Neuropädiatrie eine ausreichende Weiterbildung in allgemeiner Pädiatrie Voraussetzung sein.
2.1 Allgemeine Fähigkeiten
Der in der Neuropädiatrie tätige Arzt soll sich so weiterbilden, daß er folgende Fähigkeiten erwirbt:
2.2 Spezielle Kenntnisse
Der in der Neuropädiatrie tätige Arzt soll sich spezielle Kenntnisse in der Klinik der Neuropädiatrie und in mindestens einem der nachfolgend erwähnten apparativen neurodiagnostischen Verfahren erwerben.
2.2.1 Die Klinik der Neuropädiatrie umfaßt folgende Hauptgebiete:
2.2.2 Apparative neurodiagnostische Verfahren