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Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

In unserer Gesellschaft sind an der Neurologie des Kindes interessierte Ärzte/innen zusammengeschlossen.

Sie können eine ordentliche, eine außerordentliche oder eine Junior-Mitgliedschaft erwerben. Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft ist der Nachweis fachlicher Qualifikation auf dem Gebiet der Neuropädiatrie (siehe unten). Eine außerordentliche Mitgliedschaft können alle natürlichen und juristischen Personen erwerben, die an den Aufgaben der Gesellschaft interessiert sind. Junior-Mitglieder können Personen werden, welche sich in der pädiatrischen bzw. neuropädiatrischen Weiterbildung befinden und an den Aufgaben der Gesellschaft interessiert sind. Sie sind den außerordentlichen Mitgliedern gleichgestellt. Der Status der Junior-Mitgliedschaft ist auf 5 Jahre begrenzt.

Bedingungen für die Erlangung der ordentlichen Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Neuropädiatrie:

  1. Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (Facharztzeugnis)
  2. Neuropädiatrische Weiterbildungszeit von mindestens 2 Jahren an einer neuropädiatrischen Abteilung einer Kinderklinik oder einer neuropädiatrischen Klinik.
  3. Zeugnis eines/einer neuropädiatrischen Lehrer/in mit detailliertem Nachweis über die für die Neuropädiatrie relevanten Kenntnisse incl. apparativer neurologischer Verfahren wie EEG, EMG/NLG, CT, MR oder gleichwertiger Untersuchungsverfahren.
  4. Aufnahmeempfehlung von 2 ordentlichen Mitgliedern der Gesellschaft für Neuropädiatrie ("Bürgschaften").

Reichen Sie daher bitte neben dem ausgefüllten Aufnahmeantrag (WORD) oder PDF, die Kinderfacharztbescheinigung, das/die detaillierte(n) Zeugnis/se Ihres/Ihrer neuropädiatrischen Lehrer(in/innen) sowie die Aufnahmeempfehlungen ein an den Schriftführer der Gesellschaft für Neuropädiatrie.

Reichen Sie daher bitte neben dem ausgefüllten Aufnahmeantrag, die Kinderfacharztbescheinigung, das/die detaillierte(n) Zeugnis/se Ihres/Ihrer neuropädiatrischen Lehrer(in/innen) sowie die Aufnahmeempfehlungen ein an den Schriftführer der Gesellschaft für Neuropädiatrie.

Bitte dokumentieren Sie die zweijährige Ausbildungszeit im Bereich Neuropädiatrie möglichst detailliert, so dass die Aufnahmekommission Ihre Schwerpunktausbildung in der Neuropädiatrie für die Aufnahme ausreichend beurteilen kann. Wir verweisen auf die Aufnahmekriterien, die Sie ebenfalls in der Homepage finden können.

Über Ihren Antrag wird im Umlaufverfahren innerhalb des Aufnahmeausschusses der Gesellschaft für Neuropädiatrie entschieden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6-8 Wochen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

PD Dr. Ulrike Schara
Schriftführerin

Kontakt

PD Dr. Ulrike Schara
Schriftführerin
Gesellschaft für Neuropädiatrie
Universitätsklinikum Essen, Abt. Paediatrische Neurologie,
Hufelandstr. 55
45122 Essen
Tel.: 05201-723 2333/2356
Fax: 0201-723-5389
E-Mail: ulrike.schara@uk-essen.de oder birgit.hammerstein@neuropaediatrie.com