

Zusammenarbeit durch geregelte Kooperation erleichtern, Hemmschwelle reduzieren......
Absender | Kollege der Daten an (definierte/mögliche) Studie beiträgt |
Empfänger | Kollege oder Gruppe von Kollegen die erhaltene Daten analysiert |
Daten | Patientenbezogene Angaben irgendwelcher Art (klinisch, bildgebend, neurophysiologisch, DNA ..... ) |
Der besseren Lesbarkeit halber wird im folgenden lediglich die männliche Form verwendet.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Die Möglichkeiten müssen von Fall zu Fall gewählt werden, die Verhältnissmässigkeit ist zu berücksichtigen und es gilt die Relationen zu wahren (bei einer Multicenterstudie von 40 Zentren können verständlicherweise nicht 100 Autoren erscheinen etc.).
Die Autoren müssen allfällige Interessenkonflikte punkto Wahl des Journals offen legen.
Grundsätzlich sind DNA-, Gewebe- und Blut-Proben Eigentum des Einsenders. Es ist nicht erlaubt, Patienten mit einer seltenen Erkrankung auf internationalen Work-Shops als eigenen Patienten vorzustellen, nur weil der Vortragende oder sein Labor die Mutation o.ä. aufgedeckt hat. Hier gelten die entsprechenden Bedingungen wie unter "Coautorenschaft". Auch ist es nicht erlaubt, ohne schriftliche Genehmigung des Einsenders DNA-Proben oder Gewebeproben von Patienten an Dritte weiterzugeben. Die klinische Leistung der Diagnosestellung und Phänotypisierung ist eine gleichrangige Leistung wie die der Genotypisierung. Dieser Grundsatz gilt immer dann, wenn keine anderen Vereinbarungen schriftlich vorliegen.
Diese "Spielregeln" müssen je nach Studie ergänzt bzw. adaptiert werden.